Allgäuer Immobilien Management

VERWALTEN IST UNSERE LEIDENSCHAFT…

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Unsere Leistungen

Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Belange im Bereich von:

  • Wohneigentumsverwaltung
  • Teileigentumsverwaltung
  • Sondereigentumsverwaltung
  • Mieterverwaltung
  • Verwaltung Gewerbeimmobilien
  • Verwaltung von Wohn- und Geschäftshäusern
Haus Management

Wir managen das für Sie…

 

Über uns

  • Wir sind eine 24/7 Hausverwaltung
  • Wir erhielten 2017 von der IHK Augsburg das Hausverwaltungs-Zertifikat
  • Wir besitzen eine Erlaubnis nach §34 c Absatz 1 Nr. 4 GewO
  • Wir sind im Besitz aller notwendigen Versicherungen
  • Wir arbeiten mit einer modernen und rechtssicheren Software
  • Wir sind in ständigem Kontakt mit den Verwaltungsbeiräten der WEGs
  • Wir nehmen an Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen teil
  • Wir haben Kontakt zu Dienstleistern und Handwerkern im Allgäu
„Sehr gerne verwalten wir WEG`s zwischen 6 und 25 Einheiten“

Allgäuer Immobilien Management
ist Mitglied beim vdiv – Verband der Immobilienverwalter Bayern

vdiv Die Immobilienverwalter Bayern

Allgäuer Immobilien Management
ist Partner von IMMOWARE24 – die innovative Software für Hausverwaltungen

IMMOWARE24

Wissenswertes zur Immobilienverwaltung

Tätigkeitsfeld Immobilienverwalter

Das Spektrum der Haus- und Immobilienverwaltung in Deutschland ist vielfältig und fußt auf unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen. Folgende Formen treuhänderischer Immobilienverwaltung sind zu unterscheiden:

Gewerbeverwaltung

Die Gewerbeverwaltung umfasst die Verwaltung von Räumen oder Gebäuden, die nicht der wohnungswirtschaftlichen Nutzung dienen. In der Regel sind das Büro- und Verwaltungsgebäude, Kaufhäuser, Einkaufszentren, Ärztehäuser und Lagerhallen. Sonstige

Miet- oder Hausverwaltung

Verwaltung von Räumen oder Gebäuden, die zu Wohnzwecken an Dritte vermietet werden. Die Verwaltung tritt als Stellvertreter des Eigentümers auf und koordiniert das Verhältnis zwischen Mieter und Eigentümer in sämtlichen Formen.

Sondereigentumsverwaltung

Als Sondereigentum werden die Wohnungen innerhalb einer WEG bezeichnet, die in sich abgeschlossene Räume sind. Voraussetzung für Sondereigentum ist das Miteigentum am Gemeinschaftseigentum einer WEG. Auch hier ist der Verwalter Stellvertreter des Eigentümers und verwaltet z. B. die Vermietung der Wohnung an Dritte.

WEG-Verwaltung

Die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum umfasst knapp 79 % der gesamten Verwaltertätigkeit. Hierzu gehört das Grundstück sowie Anlagen und Einrichtungen eines Gebäudes, die von der WEG gemeinschaftlich genutzt werden und nicht im Sonder- oder Wohnungseigentum stehen.

Bei der WEG-Verwaltung ist der Verwalter nach § 20 Wohnungseigentumsgesetz notwendiges Organ der WEG, der diese nach außen hin vertritt. Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters sind in § 27 des Gesetzes definiert. Darin ist der Verwalter verpflichtet, getroffene Beschlüsse sowie die Hausordnung umzusetzen, Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums zu managen und das Vermögen einschließlich aller Rücklagen und Zahlungen zu verwalten.

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