Allgäuer Immobilien Management
VERWALTEN IST UNSERE LEIDENSCHAFT…
Unsere Leistungen
Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Belange im Bereich von:
- Wohneigentumsverwaltung
- Teileigentumsverwaltung
- Sondereigentumsverwaltung
- Mieterverwaltung
- Verwaltung Gewerbeimmobilien
- Verwaltung von Wohn- und Geschäftshäusern
Wir managen das für Sie…
Über uns
- Wir sind eine 24/7 Hausverwaltung
- Wir erhielten 2017 von der IHK Augsburg das Hausverwaltungs-Zertifikat
- Wir besitzen eine Erlaubnis nach §34 c Absatz 1 Nr. 4 GewO
- Wir sind im Besitz aller notwendigen Versicherungen
- Wir arbeiten mit einer modernen und rechtssicheren Software
- Wir sind in ständigem Kontakt mit den Verwaltungsbeiräten der WEGs
- Wir nehmen an Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen teil
- Wir haben Kontakt zu Dienstleistern und Handwerkern im Allgäu
„Sehr gerne verwalten wir WEG`s zwischen 6 und 25 Einheiten“
Wissenswertes zur Immobilienverwaltung
Tätigkeitsfeld Immobilienverwalter
Das Spektrum der Haus- und Immobilienverwaltung in Deutschland ist vielfältig und fußt auf unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen. Folgende Formen treuhänderischer Immobilienverwaltung sind zu unterscheiden:
Gewerbeverwaltung
Die Gewerbeverwaltung umfasst die Verwaltung von Räumen oder Gebäuden, die nicht der wohnungswirtschaftlichen Nutzung dienen. In der Regel sind das Büro- und Verwaltungsgebäude, Kaufhäuser, Einkaufszentren, Ärztehäuser und Lagerhallen. Sonstige
Verwaltung von Räumen oder Gebäuden, die zu Wohnzwecken an Dritte vermietet werden. Die Verwaltung tritt als Stellvertreter des Eigentümers auf und koordiniert das Verhältnis zwischen Mieter und Eigentümer in sämtlichen Formen.
Sondereigentumsverwaltung
Als Sondereigentum werden die Wohnungen innerhalb einer WEG bezeichnet, die in sich abgeschlossene Räume sind. Voraussetzung für Sondereigentum ist das Miteigentum am Gemeinschaftseigentum einer WEG. Auch hier ist der Verwalter Stellvertreter des Eigentümers und verwaltet z. B. die Vermietung der Wohnung an Dritte.
WEG-Verwaltung
Die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum umfasst knapp 79 % der gesamten Verwaltertätigkeit. Hierzu gehört das Grundstück sowie Anlagen und Einrichtungen eines Gebäudes, die von der WEG gemeinschaftlich genutzt werden und nicht im Sonder- oder Wohnungseigentum stehen.
Bei der WEG-Verwaltung ist der Verwalter nach § 20 Wohnungseigentumsgesetz notwendiges Organ der WEG, der diese nach außen hin vertritt. Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters sind in § 27 des Gesetzes definiert. Darin ist der Verwalter verpflichtet, getroffene Beschlüsse sowie die Hausordnung umzusetzen, Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums zu managen und das Vermögen einschließlich aller Rücklagen und Zahlungen zu verwalten.
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